Vera Hellinghausen ist Geldwäschebeauftrage der FSW.tax

von Yvonne Riebell

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

Das Bundesfinanzministerium in Deutschland schätzt, dass jedes Jahr bis zu 100 Milliarden Euro illegal gewaschen werden. Dabei versteht man unter Geldwäsche das Einschleusen kriminell erworbener Gelder (z. B. aus dem Drogenhandel) in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.

Als zertifizierte Geldwäschebeauftragte kontrolliert Frau Hellinghausen ab sofort die Einhaltung, Umsetzung und Überwachung der geldwäscherelevanten Vorschriften in unserer Kanzlei.

In Ihrer Tätigkeit als Geldwäschebeauftragte ist sie unter anderem die Ansprechpartnerin für die Strafverfolgungsbehörden, das Bundeskriminalamt und das jeweils zuständige Regierungspräsidium. Sie ist verpflichtet, Verdachtsmeldungen anzugeben und zu bearbeiten.

Die unabhängige Zertifizierung der DEKRA Certification GmbH gewährleistet, dass Frau Hellinghausen die Anforderungen an eine Geldwäschebeauftragte umfassend erfüllt. In einem transparenten, unabhängigen Verfahren wird mittels Fragen und Aufgaben in einer 90-minütigen Prüfung die fachliche Kompetenz geprüft und bestätigt.

In der viertägigen Schulung befassen sich die Teilnehmer mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, Instrumenten der Geldwäscheprävention, strafbaren Handlungen und Sanktionen, die Meldung von Verdachtsfällen und informieren sich über Institutionen und Vorgaben auf der internationalen und europäischen Ebene.

Unsere neue Geldwäschebeauftragte hebt vor allem die Praxisnähe der absolvierten Ausbildung hervor. So berichten Oberstaatsanwälte, Kriminalbeamte und Juristen als Referenten interessant und kurzweilig von Betrugsfällen aus ihrem Alltag.

Wir gratulieren Frau Vera Hellinghausen zur bestandenen Prüfung!

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