🔔 Wichtige Änderung bei SEPA-Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Verordnung: Banken müssen bei jeder SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen – die sogenannte „Verification of Payee“ (VoP). Ziel ist es, Betrug im Zahlungsverkehr vorzubeugen.
👉 Was bedeutet das für Sie?
Zahlungen funktionieren nur, wenn Name und IBAN exakt zusammenpassen.
Als Zahlungsempfänger: Achten Sie darauf, dass Ihre Kunden den exakten Kontoinhabernamen verwenden.
Als Zahlender: Prüfen Sie Ihre Stammdaten – besonders bei Lieferanten und Geschäftspartnern.
💡 Unsere Empfehlung
Hinterlegen Sie korrekte Namen bei Ihrer Bank.
Ergänzen Sie Ihre Rechnungen um einen Hinweis auf den richtigen Empfängernamen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung!